Kinderschutzrichtlinie
Einleitung
Diese Kinderschutzrichtlinie ist ein Anhang zum Compass-Verhaltenskodex und legt die Verpflichtungen, Grundsätze und Verfahren von Compass zum Schutz von Kindern fest. Sie gilt für alle Mitarbeitenden von Compass sowie für alle Personen, die im beruflichen Kontext im Namen von Compass tätig sind.
Compass verpflichtet sich zur Wahrung der Rechte aller Kinder, insbesondere ihres Rechts auf Schutz vor jeder Form von Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung und Ausbeutung. Kinder sollen gesund, sicher und unterstützt aufwachsen können, um ihr volles Potenzial zu entfalten. Dieses Bekenntnis stützt sich auf die UN-Kinderrechtskonvention (UNCRC, 1989) und das Lanzarote-Übereinkommen des Europarats (2007) zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch.
Jedes Kind, das mit Mitarbeitenden, Freiwilligen, Praktikant:innen, externen Kooperationspartner:innen oder Partnerorganisationen von Compass in Berührung kommt, hat Anspruch darauf, dass seine Rechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention geachtet werden. Die Arbeit von Compass folgt der EU-Strategie für die Rechte des Kindes, fördert die Beteiligung von Kindern am sozialen und demokratischen Leben und unterstützt ihre soziale und wirtschaftliche Inklusion. Compass setzt sich für einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheit, Bildung und Schutz ein, wirkt Gewalt gegen Kinder entgegen und fördert sichere, kinderfreundliche Umgebungen – offline und online.
Compass erkennt an, dass Kindesmissbrauch, Ausbeutung und unangemessene Kontakte mit Kindern schwerwiegende Probleme sind, die ein proaktives und systematisches Management erfordern. Diese Richtlinie zeigt unseren entschlossenen Willen, Missbrauch zu verhindern und Kinder in allen Programmen, Aktivitäten, Räumlichkeiten und Netzwerken von Compass zu schützen.
Compass verpflichtet sich sicherzustellen, dass alle Entscheidungen und Maßnahmen, die Kinder betreffen, vom Kindeswohl geleitet werden.
Dieses Dokument ist in sechs Abschnitte gegliedert:
1. Begriffsbestimmungen, die in der Richtlinie und in der Arbeit von Compass verwendet werden
2. Werte und Grundprinzipien, die von allen Mitarbeitenden respektiert und gefördert werden müssen
3. Auswahl- und Einstellungsverfahren bei Compass
4. Verhaltensgrundsätze und Verfahren für Mitarbeitende, die mit Kindern arbeiten oder Kontakt zu Kindern haben
5. Meldeverfahren bei Bedenken oder Verdacht auf Kindesmissbrauch
6. Zusammenarbeit mit externen Organisationen, Netzwerken und Behörden
Die Kinderschutzrichtlinie wird von der bzw. dem Kinderschutzbeauftragten (Child Protection Officer, CPO) erstellt und von der Geschäftsführung / dem Vorstand von Compass verabschiedet. Sie wird regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und entsprechend den EU-Standards, der österreichischen Gesetzeslage und den praktischen Erfahrungen aktualisiert.
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
Kindeswohl (Best Interest of the Child, BIC)
Das Kindeswohl ist zugleich ein Recht, ein Leitprinzip und eine Verfahrensregel. Es erfordert eine Bewertung aller relevanten Umstände, die ein Kind oder eine Gruppe von Kindern in einer bestimmten Situation im öffentlichen oder privaten Bereich betreffen. Diese Bewertung muss fallweise vorgenommen werden, unter Berücksichtigung der persönlichen Situation, des Kontextes und der Bedürfnisse des Kindes.
Das Konzept ist flexibel und anpassungsfähig, sein Ziel bleibt jedoch konstant: die volle und wirksame Wahrnehmung aller in der UN-Kinderrechtskonvention anerkannten Rechte sicherzustellen und die ganzheitliche Entwicklung des Kindes zu fördern. Die Anwendung des Kindeswohlprinzips setzt einen rechtebasierten Ansatz sowie die Einbindung aller relevanten Akteur:innen voraus, um die körperliche, psychische, moralische und geistige Integrität des Kindes zu schützen und seine Menschenwürde zu achten.
Kind: Ein Kind ist jede Person unter achtzehn (18) Jahren. In dieser Richtlinie werden die Begriffe Kind/Kinder und Minderjährige gleichbedeutend verwendet.
Kinderschutz: Alle Maßnahmen und Aktivitäten, die darauf abzielen, Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch von Kindern in jedem Kontext zu verhindern und darauf zu reagieren.
Partizipation von Kindern: Partizipation von Kindern bedeutet, dass Kinder – einzeln oder in Gruppen – das Recht, die Möglichkeit, Informationen und den Raum haben, ihre Meinung zu sie betreffenden Angelegenheiten frei zu äußern und dass diese Meinungen entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife ernst genommen werden. Echte Beteiligung erfordert geeignete Informationen, altersgerechte Methoden und Unterstützung, damit Kinder zu Wort kommen und Entscheidungen mit beeinflussen können.
Child Safeguarding (Kinderschutz-Safeguarding): Child Safeguarding bezeichnet präventive Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, alle Kinder vor vorsätzlichen oder unbeabsichtigten Handlungen zu schützen, die ihnen Schaden zufügen oder schaden könnten. Es umfasst Richtlinien, Verfahren und Praktiken, die Organisationen für Kinder sicher machen.
Mitarbeitende: Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet Mitarbeitende alle Personen, die für Compass arbeiten oder Compass vertreten: angestelltes Personal, Trainer:innen, Vorstandsmitglieder, Freiwillige, Praktikant:innen, Berater:innen und externe Kooperationspartner:innen.
Compass verpflichtet sich, Kinder vor allen Formen von Misshandlung und unangemessenem Verhalten zu schützen. Kindliche Misshandlung umfasst Missbrauch und Vernachlässigung aller Personen unter 18 Jahren und kann körperlicher, emotionaler oder sexueller Art sein oder mit Vernachlässigung, Ausbeutung oder schädlichen Praktiken zusammenhängen. Sie kann persönlich oder online stattfinden und tritt typischerweise in Beziehungen auf, die von Verantwortung, Vertrauen oder Macht geprägt sind.
Formen von Missbrauch und Misshandlung (nicht abschließend):
Körperliche Kindesmisshandlung: Vorsätzliche körperliche Verletzung eines Kindes (z. B. Schlagen, Schütteln, Verbrennen, Vergiften, Zufügen von Knochenbrüchen oder anderen körperlichen Schäden).
Emotionale Kindesmisshandlung: Andauerndes Verhalten, das ein Kind dazu bringt, sich wertlos, ungeliebt, unsicher oder abgelehnt zu fühlen. Dies kann Demütigung, Drohungen, ständige Kritik, Isolation, Zurückweisung oder unrealistische Erwartungen umfassen.
Sexueller Missbrauch von Kindern: Einbeziehung eines Kindes in sexuelle Handlungen, die es nicht vollständig verstehen kann, denen es nicht zustimmen kann, für die es nicht entwicklungsbedingt bereit ist oder die gegen soziale oder rechtliche Normen verstoßen. Der Missbrauch kann durch Erwachsene oder andere Kinder in einer Macht- oder Vertrauensposition erfolgen.
Kinderpornografie / kinderpornografisches Material: Jede Darstellung eines Kindes, das reale oder simulierte sexuell eindeutige Handlungen vornimmt, oder jede Fokussierung auf die Genitalien eines Kindes zu überwiegend sexuellen Zwecken.
Grooming: Ein Prozess, bei dem eine erwachsene Person oder ein älteres Kind – häufig online – eine Vertrauens- und emotionale Bindung zu einem Kind aufbaut, um es anschließend auszubeuten oder zu missbrauchen.
Mobbing (einschließlich Cybermobbing): Wiederholtes, absichtliches aggressives Verhalten mit einem tatsächlichen oder wahrgenommenen Machtungleichgewicht. Mobbing kann körperlich, verbal, relational oder digital (online) erfolgen.
Vernachlässigung oder fahrlässige Behandlung: Andauerndes Versäumnis, die grundlegenden körperlichen und psychischen Bedürfnisse eines Kindes zu erfüllen, einschließlich der Unterlassung, Nahrung, Unterkunft, medizinische Versorgung, Bildung, Schutz oder emotionale Unterstützung bereitzustellen, obwohl die Mittel und das Wissen dazu vorhanden sind.
Ausbeutung von Kindern: Einsatz von Kindern für Hausarbeit, Zwangsarbeit, kriminelle Aktivitäten, bewaffnete Konflikte, sexuelle Ausbeutung, Pornografie oder jede andere gefährliche bzw. schädliche Arbeit.
Sexuelle Gewalt und Missbrauch im Internet: Nutzung digitaler Technologien (z. B. soziale Medien, Messenger-Dienste, Gaming-Plattformen), um Kinder auszubeuten, zu bedrohen, zu belästigen oder zu missbrauchen und ihnen physischen, psychischen oder emotionalen Schaden zuzufügen oder ein entsprechendes Risiko zu schaffen.
2. GRUNDSÄTZE UND WERTE
Compass lässt sich von folgenden Werten und Prinzipien leiten, die für alle Mitarbeitenden, Freiwilligen, Praktikant:innen und Kooperationspartner:innen verbindlich sind:
Nichtdiskriminierung: Jedes Kind wird mit Respekt behandelt – unabhängig von Alter, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Aufenthaltsstatus, sexueller Orientierung, Behinderung, sozioökonomischem Hintergrund oder einem sonstigen Status.
Nulltoleranz gegenüber Missbrauch: Compass verfolgt eine Nulltoleranzpolitik gegenüber jeder Form von Gewalt, Ausbeutung, Missbrauch oder unangemessenem Verhalten gegenüber Kindern. Jede Meldung wird ernst genommen und ohne Verzögerung verfolgt.
Recht auf Schutz: Jedes Kind hat das Recht, vor Schaden geschützt zu werden. Compass ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um Missbrauch zu verhindern und auf jeden Verdacht oder jede Beschuldigung rasch und angemessen zu reagieren.
Kindeswohl: In allen Aktivitäten, Dienstleistungen und Entscheidungen von Compass, die Kinder betreffen, hat das Kindeswohl Vorrang.
Recht, gehört zu werden: Compass fördert das Recht von Kindern, ihre Meinung zu äußern und an Entscheidungen mitzuwirken, die sie betreffen – unter Nutzung altersgerechter und sicherer Methoden.
Querschnittsprinzip Kinderschutz: Kinderschutz wird in die Projektkonzeption, Risikoanalyse, Umsetzung, Überwachung und Evaluierung integriert und orientiert sich an trauma-sensiblen und kindzentrierten Ansätzen.
Anleitung und Unterstützung für Mitarbeitende: Compass stellt klare Verfahren, Schulungen und Anleitung für Mitarbeitende bereit, die direkt oder indirekt mit Kindern arbeiten, um ein einheitliches und sicheres Vorgehen zu gewährleisten.
3. AUSWAHL- UND EINSTELLUNGSPRAXIS
Compass wendet sichere Rekrutierungspraktiken an, die darauf abzielen, Risiken für Kinder zu minimieren. Dazu gehören klare Aufgaben- und Rollenbeschreibungen, Bewerbungsformulare, Referenzprüfungen, Hintergrundüberprüfungen (soweit rechtlich zulässig) sowie ein ausdrücklicher Verweis auf Kinderschutz in allen Verträgen und im Compass-Verhaltenskodex.
3.1 Bewerbungen
- Alle Bewerber:innen (Mitarbeitende, Freiwillige, Praktikant:innen, langfristige freie Mitarbeitende) füllen ein Bewerbungsformular aus, das berufliche Laufbahn, Ausbildung und relevante Erfahrungen enthält.
- Alle Bewerbungsunterlagen enthalten einen Hinweis auf die Nulltoleranz von Compass gegenüber Missbrauch und Ausbeutung, insbesondere gegenüber Kindern und schutzbedürftigen Personen.
- Alle Personen, deren Tätigkeit direkten oder indirekten Kontakt mit Kindern beinhalten kann, müssen die nach österreichischem Recht erforderlichen Unterlagen vorlegen (z. B. Strafregisterauszug oder eine gleichwertige Bestätigung, sofern anwendbar).
3.2 Referenzprüfungen
Compass behält sich das Recht vor:
- die im Bewerbungsverfahren angegebenen Referenzpersonen (z. B. frühere Vorgesetzte, Projektleitungen) zu kontaktieren,
- frühere Arbeitgeber:innen/Organisationen zu kontaktieren, um die Eignung der betreffenden Person für die Arbeit mit Kindern zu prüfen,
- schriftliche Referenzen telefonisch oder per E-Mail zu verifizieren,
- angemessene offene Recherchen (z. B. öffentliche Informationen, berufliche Profile) durchzuführen, um offensichtliche Kinderschutz-Risiken zu erkennen.
3.3 Vorstellungsgespräche
- Bewerber:innen werden von mindestens zwei Vertretungen von Compass interviewt (z. B. Geschäftsführung und Projektleitung).
- Verhaltens- und szenariobasierte Fragen werden verwendet, um Einstellungen gegenüber Kindern, Kinderschutz und professionellen Grenzen zu prüfen.
- Alle Gespräche werden mithilfe eines standardisierten Formulars dokumentiert und gemäß DSGVO und österreichischem Datenschutzrecht in der Bewerbungsakte aufbewahrt.
4. VERHALTENSGRUNDSÄTZE & VERFAHREN FÜR MITARBEITENDE MIT / IM KONTAKT MIT KINDERN
4.1 Einhaltung des Verhaltenskodex und dieser Richtlinie
- Bevor eine Tätigkeit aufgenommen wird, müssen alle Mitarbeitenden, Freiwilligen, Praktikant:innen und langfristigen externen Kooperationspartner:innen den Compass-Verhaltenskodex und diese Kinderschutzrichtlinie lesen, anerkennen und unterschreiben.
- Wesentliche Änderungen am Verhaltenskodex oder an dieser Richtlinie werden den Mitarbeitenden mitgeteilt; aktualisierte Versionen sind zur Kenntnis zu nehmen und erneut zu unterzeichnen.
- Unterzeichnete Dokumente werden in der Personalakte aufbewahrt und sind Teil des vertraglichen Rahmens.
- Projektpartner:innen oder externe Fachkräfte, die im Rahmen von Compass-Programmen direkt mit Kindern arbeiten, können gebeten werden, eine Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen, in der sie die Einhaltung der Kinderschutzstandards von Compass bestätigen.
4.2 Datenschutz und Verwendung von Bildern
Compass hält die Vorgaben der DSGVO (EU 2016/679) und des österreichischen Datenschutzrechts in Bezug auf personenbezogene Daten von Kindern ein:
Informierte Einwilligung: Wenn personenbezogene Daten von oder über ein Kind erhoben werden (z. B. Fotos, Video, Audio, Fragebögen), holt Compass die schriftliche informierte Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten ein und – soweit angemessen – die Zustimmung des Kindes.
Zweckbindung: Daten werden nur für den konkreten, zum Zeitpunkt der Erhebung mitgeteilten Zweck verwendet (z. B. Teilnahmedokumentation, Evaluation, Öffentlichkeitsarbeit). Jede davon abweichende oder zukünftige Nutzung erfordert eine erneute Einwilligung.
Vertraulichkeit: Mitarbeitende, die personenbezogene Daten von Kindern verarbeiten, unterzeichnen eine Vertraulichkeitserklärung für das betreffende Projekt bzw. die betreffende Aktivität.
Anonymität: Kinder werden in öffentlichen Materialien grundsätzlich nicht mit vollständigem Namen identifiziert. Bildmaterial und Fallbeschreibungen werden anonymisiert, sofern keine ausdrückliche Einwilligung zur namentlichen Nennung vorliegt.
Sichere Aufbewahrung: Personenbezogene Daten werden in sicheren Systemen (z. B. passwortgeschützte Server-/Cloud-Lösungen mit Zugriffsbeschränkung) und für klar definierte Aufbewahrungsfristen gespeichert.
4.3 Verhaltensregeln
In allen Kontakten mit Kindern müssen Vertreter:innen von Compass:
- alle Kinder mit Respekt, Würde und Fairness behandeln,
- angemessene professionelle Grenzen einhalten (kein Favorisieren einzelner Kinder, keine geheimen persönlichen Absprachen mit einzelnen Kindern, keine privaten Eins-zu-eins-Digitalkontakte ohne Transparenz),
- altersangemessene, nicht-gewalttätige und nicht-diskriminierende Sprache verwenden,
- jedes Verhalten vermeiden, das als Grooming, Bevorzugung oder Suche nach unangemessener emotionaler Abhängigkeit missverstanden werden könnte,
- niemals körperliche Strafen, erniedrigende Behandlung, sexualisierte Sprache oder Gesten einsetzen,
- niemals eine sexuelle Handlung oder eine romantische Beziehung mit einer Person unter 18 Jahren eingehen – unabhängig vom in dem Land geltenden Schutzalter,
- jedes Bedenken bezüglich der Sicherheit oder des Wohlergehens eines Kindes umgehend melden.
Konkrete praktische Regelungen (z. B. zu Fotografie, Transport, Online-Meetings, Übernachtungsaktivitäten) können in projektspezifischen Protokollen festgelegt werden und sind zusätzlich zu dieser Richtlinie einzuhalten.
4.4 Schulung zum Kinderschutz
- Kinderschutz ist Bestandteil des Onboardings und der internen Kapazitätsentwicklung bei Compass.
- Mitarbeitende, deren Arbeit direkten oder regelmäßigen Kontakt mit Kindern umfasst, erhalten spezifische Schulungen zu:
- Kinderrechten und relevanten Rechtsrahmen,
- Erkennen von Anzeichen für Missbrauch,
- Grenzen und sicherer Kommunikation,
- Online-Sicherheit,
- internen Meldewegen.
- Schulungen werden regelmäßig wiederholt und aktualisiert, um neue Risiken, Gesetzesänderungen und Projekterfahrungen zu berücksichtigen.
5. MELDEVERFAHREN
Alle Mitarbeitenden, Freiwilligen, Praktikant:innen und externen Kooperationspartner:innen von Compass sind verpflichtet, Bedenken zu melden, wenn sie potenziellen oder tatsächlichen Missbrauch, Ausbeutung oder Verstöße gegen diese Richtlinie beobachten – unabhängig davon, ob diese von Compass-Mitarbeitenden, Partnern, Familienangehörigen oder anderen Personen ausgehen.
5.1 Meldepflicht
Sie müssen melden, wenn:
- Sie ein Verhalten beobachten oder davon hören, das einem Kind schaden könnte,
- ein Kind Ihnen etwas mitteilt, das auf Missbrauch hindeuten kann,
- Sie vermuten, dass der Verhaltenskodex oder diese Richtlinie verletzt wurde,
- Sie unsicher, aber besorgt sind – Zweifel sind zu melden, nicht zu verbergen.
Kein:e Mitarbeitende:r darf versuchen, selbst Ermittlungen durchzuführen oder einem Kind absolute Geheimhaltung zu versprechen.
5.2 Wie wird gemeldet?
Compass wird Folgendes an die interne Struktur anpassen (Namen/E-Mail-Adressen können eingefügt werden):
Fertigen Sie eine kurze schriftliche Notiz an (z. B. ein Kinderschutz-Meldeformular), sobald wie möglich, mit folgenden Angaben:
- was Sie gesehen/gehört haben,
- wann und wo dies geschehen ist,
- wer beteiligt war (Namen oder Beschreibungen),
- eventuelle unmittelbare Risiken für das Kind.
Senden oder übergeben Sie diese Meldung ohne Verzögerung an die bzw. den zuständige:n Kinderschutzbeauftragte:n (Child Protection Officer, CPO) oder – falls diese:r nicht verfügbar ist – an die Geschäftsführung / ein benanntes Mitglied der Leitung:
- Kinderschutzbeauftragter: Omer DUZGUN
- E-Mail: omer.duzgun(@)compass4you.at
Die/der CPO wird:
- den Eingang der Meldung bestätigen,
- die Informationen und das Risikoniveau bewerten,
- über notwendige Sofortmaßnahmen zum Schutz des Kindes entscheiden (falls erforderlich),
- festlegen, ob:
- die Geschäftsführung / HR konsultiert werden,
- Eltern/Erziehungsberechtigte informiert werden (sofern dies sicher ist),
- externe Kinderschutzdienste oder österreichische Behörden (z. B. Kinder- und Jugendhilfe, Polizei) zu informieren sind,
- alle gesetzten Schritte dokumentieren.
5.3 Vertraulichkeit und Schutz von Hinweisgeber:innen
- Alle Meldungen werden mit strenger Vertraulichkeit behandelt und nur nach dem Need-to-know-Prinzip weitergegeben.
- Compass stellt sicher, dass Mitarbeitende, die in gutem Glauben Bedenken melden, keine negativen Konsequenzen zu befürchten haben – auch dann nicht, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt.
- Bewusst böswillige oder wissentlich falsche Anschuldigungen können zu disziplinarischen Maßnahmen führen, im Einklang mit österreichischem Recht und arbeitsrechtlichen Regelungen.
5.4 Disziplinarische Maßnahmen
Ergibt eine interne Prüfung, dass diese Richtlinie oder der Verhaltenskodex verletzt wurde, kann Compass eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen:
- mündliche oder schriftliche Verwarnung,
- vorübergehende Suspendierung von Aufgaben mit Kinderkontakt,
- Beendigung des Dienst- oder Kooperationsverhältnisses,
- Meldung an zuständige österreichische Behörden und Berufsverbände, sofern erforderlich.
6. ZUSAMMENARBEIT MIT EXTERNEN ORGANISATIONEN, NETZWERKEN UND BEHÖRDEN
Bei der Zusammenarbeit mit externen Organisationen, Netzwerken oder Behörden wird Compass:
- Kinderschutz als zentrales Element der Sorgfaltsprüfung betrachten, einschließlich einer grundlegenden Prüfung des Rufes der Partnerorganisation sowie ihrer Richtlinien zu Kinderrechten und Kinderschutz,
- diese Kinderschutzrichtlinie weitergeben und von Partnern verlangen, vergleichbare Standards einzuhalten, wenn Aktivitäten Kinder betreffen,
- eine Kinderschutzklausel in Kooperationsvereinbarungen, Verträge oder Memoranda of Understanding aufnehmen, die die Nulltoleranz gegenüber Missbrauch und die Pflicht zur Meldung von Bedenken festhält,
- eine Zusammenarbeit ablehnen oder beenden, wenn eine Organisation glaubhaft mit Kindesmissbrauch, Ausbeutung oder schwerwiegenden Kinderschutzverletzungen in Verbindung gebracht wird,
- gegebenenfalls mit lokalen Kinderschutzdiensten, Jugendwohlfahrt, Schulen, NGOs und Behörden zusammenarbeiten, um abgestimmte Maßnahmen im besten Interesse des Kindes sicherzustellen.
Verabschiedung der Richtlinie
Diese Kinderschutzrichtlinie wurde von der/dem Kinderschutzbeauftragten von Compass – Beratung, Begleitung und Training gemeinnützige GmbH erstellt und von der Geschäftsführung / dem Vorstand genehmigt. Sie ist für alle Tätigkeiten und Mitarbeitenden von Compass verbindlich und wird mindestens einmal jährlich oder früher überprüft, sofern gesetzliche Änderungen oder ein Kinderschutzvorfall dies erforderlich machen.
Unterzeichnet im Namen von Compass – Beratung, Begleitung und Training gemeinnützige GmbH
Name: Omer DUZGUN
Funktion: Geschäftsführer
Ort/Datum: Innsbruck, 2020
Kontakt
Wenn Sie Fragen zu dieser Kinderschutzrichtlinie haben oder eine Sorge melden möchten, kontaktieren Sie bitte:
- E-Mail: office(@)compass4you.at
- Telefon: +43 676 400 47 28
- Postadresse: Compass – Beratung, Begleitung und Training gGmbH, Kaufmannstraße 38A, Innsbruck, Österreich